D.I.B. Honigzertifikat / Honigkurs
Wer das D.I.B.-Honigzertifikat erhalten möchte, muss eine zertifizierte Honigschulung nachweisen. Dies beinhaltet einen Theorieteil (Modul 1 bis 3) und einen Praxisteil (Modul 5). Erst danach kann ein zusätzliches Modul 4 (Zusatzzertifizierung) besucht werden.
Anschließend wird das D.I.B.-Honigzertifikat über unseren Zertifizierungsbeauftragten im Kreis und dem Honigobmann des Landesverbands ausgestellt.
- Honigverordnung (Stand: 05.07.2017)
- Honigvermarktung mit dem Warenzeichen des D.I.B. (Stand: Januar 2018)
- Bestimmungen zu den Warenzeichen (Stand: 08.10.2021)
- Merkblatt zum Verpackungsgesetz (Stand: 15.04.2019)
- Bestellung von Gewährverschlüssen
- Honigsorten-Bezeichnungen (Stand: 2022)
- Vorgaben zum Erwerb des D.I.B. Honigzertifikates
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